Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hogastra GmbH
Präambel
Hogastra GmbH (Verkäufer) bietet Produkte und Geräte zum Kauf an. Die auf der Webseite des Verkäufers und in Katalogen angebotenen Waren sind ausschließlich für den gewerblichen Wiederverkauf und zur gewerblichen Verwendung bestimmt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen zwischen dem Verkäufer und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB sowie eingetragenen Vereinen als Käufer. Kaufangebote von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. Der Käufer erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hogastra GmbH mit Abgabe der Bestellung.
1. Geltendes Recht
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom 01.05.2017 an.
2. Allgemeine Bestimmungen
- Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben ist, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt. Hinzu kommen Versandkosten.
- Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag.
- Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder der unverzüglichen Lieferung durch diesen zustande.
- Die Hinweise zum sachgemäßen Gebrauch der einzelnen Geräte in den jeweiligen Bedienungsanleitungen, die den jeweiligen Produkten beiliegen, ergänzen diese AGB und sind vom Käufer zu beachten.
3. Fälligkeit der Vergütung
- Die Vergütung ist sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde eine andere vorrangige Abrede getroffen.
- Zahlungen können nach Wahl des Verkäufers auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden, sofern keine ausdrücklichen Tilgungsbestimmungen getroffen wurden.
4. Eigentumsvorbehalt
- Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
6. Garantie / Mängelansprüche
- Der Verkäufer gibt auf alle Produkte eine Garantie auf Teile und Arbeitszeit für zwei Jahre ab Lieferdatum unter den in Nr. 2 genannten Einschränkungen. Zur Ausübung der Garantie haben die Käufer die defekten Geräte mit der Rechnungskopie und auf eigene Kosten an den zentralen Kundendienst des Verkäufers (Hogastra GmbH, Industriestr. 21-23, D-36199 Rotenburg) zu schicken. Dabei ist auf eine geeignete Transportverpackung zu achten, die die Ware genauso gut schützt wie die Originalverpackung.
- Keine Garantie wird bei einer unsachgemäßen Handhabung oder Fehlbedienung des Gerätes übernommen. Eine unsachgemäße Handhabung liegt insbesondere vor, wenn gegen die Handhabungshinweise in den jeweiligen Bedienungsanleitungen (siehe Ziffer 2 Nr. 6 dieser AGB) verstoßen wird. Auch ist die Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln, eine nicht oder mit ungeeignetem Entkalker durchgeführte Entkalkung eine unsachgemäße Handhabung. Die Garantie erlischt ebenso, wenn die Geräte geöffnet werden.
- Ansonsten gelten für Mängelansprüche die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Haftung
- Die Haftung des Verkäufers ist auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung einer Vertragspflicht des Verkäufers beschränkt. Dies gilt insbesondere für Vertragsverletzungen durch Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern diese die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr, sofern das Gesetz nicht eine längere Verjährungsfrist zwingend vorschreibt.
- Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten unabhängig von der Rechtsgrundlage auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1, 1. Halbsatz.
- Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung oder Beginn des Annahmeverzugs des Käufers. - Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Versandbedingungen – Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Käufer im Werk zur Verfügung gestellt wird oder der Liefergegenstand das Werk verlässt.
- Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, bei dem anliefernden Transportunternehmen schriftlich geltend zu machen.
- Bei Versendung durch den Verkäufer behält sich dieser die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.
10. Verpackungsentsorgung
Kosten, die durch die Entsorgung der mitgelieferten Verpackungsmaterialien entstehen, werden nicht vom Verkäufer übernommen.
11. Altgeräteentsorgung
Elektro- oder Elektronikgeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den normalen Haushaltsmüll entsorgt werden, sondern müssen dem Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten zugeführt werden. Die Werkstoffe sind wieder verwertbar. Mit der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von Altgeräten wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Umwelt geleistet. Gewerbliche Kunden (B2B) sind verpflichtet, den gelieferten Hogastra-Kaffeeautomaten oder Hogastra-Heißwasserautomaten nach Nutzungsbeendigung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgen zu lassen.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, damit die für Sie kostenlose Rückholung des Gerätes organisiert werden kann.
- Hogastra GmbH, Industriestr. 21-23, D-36199 Rotenburg
12. Exporteure
Käufer, die Waren und Produkte des Verkäufers in Länder exportieren, in deren Sprache die Bedienungsanleitung nicht übersetzt ist, haben für diese Übersetzung selbst zu sorgen. Ansprüche gegenüber dem Verkäufer – unabhängig von deren Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
13. Schluss-, Schiedsbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung des Verkäufers oder dessen besonders Bevollmächtigte. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Verkäufers bestätigt werden.
- Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
- Alleiniger Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers sind die für Rotenburg a.d. Fulda zuständigen Gerichte.